Der Begriff «Praktikum» (oder Volontariat, Stage etc.) wird im Gesetz nirgends definiert. Es gibt denn auch keine speziellen gesetzlichen Bestimmungen, die diese Art von Arbeitsvertrag regeln. Ein Praktikum ist aber immer eine Anstellung mit Ausbildungscharakter. Es vermittelt praktische Erfahrungen und ist zeitlich befristet. Da ein Praktikant noch keine vollwertige Arbeit verrichtet, ist sein Lohn tiefer als der einer erfahrenen, vollausgebildeten Fachkraft. Ansonsten handelt es sich jedoch um ein normales Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten. Konkret kann ein Praktikum: