Teilzeitarbeit wird immer beliebter. Trotzdem werden Teilzeitbeschäftigte häufig als Mitarbeiter zweiter Klasse behandelt. Das ist nicht korrekt, da sie grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten haben wie das Vollzeitpersonal, natürlich im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden.