Besondere Arbeitsverhältnisse
Rechtsratgeber
GrundlageTeilzeitarbeit
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Teilzeit arbeiten.
Teilzeitarbeit wird immer beliebter. Trotzdem werden Teilzeitbeschäftigte häufig als Mitarbeiter zweiter Klasse behandelt. Das ist nicht korrekt, da sie grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten haben wie das Vollzeitpersonal, natürlich im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden.