BGE 4A_474/2008 vom 23.2.2009: Nicht zumutbar und gesundheitlich zu riskant war die Versetzung einer schwangeren Buffetangestellten, die über kein Auto verfügte. Ihr neuer Arbeitsweg hätte morgens 45 Minuten betragen und abends 1 Stunde 40 Minuten. Es war ihr auch nicht zuzumuten, unter der Woche in einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Zimmer zu übernachten, da sie dann als Schwangere im fortgeschrittenen Stadium von ihrem Partner getrennt gewesen wäre.