Konflikte am Arbeitsplatz
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zu Vertragsänderungen
Arbeitgeber dürfen Verträge gegen den Willen der Angestellten nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist abändern. Wichtig ist, gegen kurzfristige Änderungen umgehend zu protestieren.
BGE 123 III 246: Eine Änderungskündigung ist missbräuchlich, wenn sie eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen erzwingen will, die sich sachlich nicht rechtfertigen lässt.