BGE 4C.60/2006 vom 22.5.2006: Eine Frau beklagte sich über das Verhalten Ihres Chefs, er habe sie berührt und sexistische Bemerkungen gemacht. Als das von ihr gewünschte Gespräch nicht zustande kam, unternahm sie zunächst nichts. Einige Monate darauf machte sie jedoch Anzeige bei der Staatsanwalt wegen sexueller Belästigung. Als ihr Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er ihr. Die Kündigung war missbräuchlich, weil der Arbeitgeber nicht das Geringste unternommen hatte, um herauszufinden, weshalb die Frau sich beklagte und auch nichts unternommen hatte, um die Situation zu bereinigen. Sie erhielt 6 Monatslöhne Entschädigung, obwohl die sexuelle Belästigung nicht wirklich bewiesen werden konnte.