Überträgt ein Arbeitgeber seinen Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen neuen Besitzer, so gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Besitzer über. Arbeitsverträge sind also bis auf weiteres einzuhalten. Die Dienstjahre beim bisherigen Arbeitgeber sind anzurechnen. Will der neue Arbeitgeber die Verträge ändern oder einzelne Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigen, muss er die alten Verträge unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Belegschaft rechtzeitig über eine Betriebsübertragung und ihre Folgen zu informieren.