Rauchgeschwängerte Luft, tränende Augen, stinkende Kleider: Das müssen Angestellte am Arbeitsplatz nicht hinnehmen. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen sieht vor, dass alle geschlossenen Räume, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, rauchfrei sein müssen. Dazu zählen alle Büros, die von mehreren Personen - gleichzeitig oder nacheinander - dauernd oder vorübergehend genutzt werden. Das Rauchverbot gilt auch für Gemeinschaftsräume wie Sitzungszimmer, Cafeteria, Gänge usw.