Konflikte am Arbeitsplatz
Rechtsratgeber
GrundlageSexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Arbeitgeber dürfen sexuelle Belästigung nicht dulden.
Anzügliche Bemerkungen, Anmache, unerwünschter Körperkontakt, sexistische Bilder und Witze: sexuelle Belästigung gibt es in den verschiedensten Formen. Entscheidend ist, dass die betroffene Arbeitnehmerin die betreffenden Handlungen als unerwünscht und persönlichkeitsverletzend empfindet. Sexuelle Belästigungen müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Weder Sie noch Ihr Aussehen oder Auftreten sind «schuld» daran, wenn Sie belästigt werden. Für sexuelle Belästigung gibt es keine Rechtfertigung.