Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind in der Regel juristische Laien. Zwischen ihnen und ihrem Arbeitgeber besteht häufig ein deutliches Machtgefälle. Das vereinfachte Verfahren soll gewährleisten, dass sie ihre Ansprüche trotzdem rasch und unkompliziert geltend machen können. Konkret heisst dies:

Es kann ohne grosse Formalitäten geklagt werden. Sie können Ihr Begehren mündlich oder schriftlich stellen. Eine Begründung der Klage ist nicht erforderlich. Nutzen Sie das Klageformular im Internet.
Wurde die Klage begründet, erhält die Gegenpartei Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Ansonsten werden beide Parteien sofort zu einer Verhandlung eingeladen.
Das Gericht sorgt dafür, dass die Angelegenheit wenn möglich bereits am ersten Termin abgeschlossen werden kann.
Es gilt der so genannte Untersuchungsgrundsatz. Dies bedeutet, dass der zuständige Richter von sich aus den für den Streit massgebenden Sachverhalt abklären muss und die Beweise frei würdigen kann. Er muss also aktiv werden und den Parteien Fragen stellen und ev. Zeugen aufrufen, um die für das Urteil entscheidenden Fakten herauszufinden. Er ist verpflichtet, alle massgeblichen Umstände zu berücksichtigen, die sich im Laufe des Verfahrens ergeben, auch wenn die Parteien diese nicht von selbst zur Sprache gebracht haben. Trotzdem sollten Sie natürlich von sich aus alles Wichtige vorbringen, damit der Richter feststellen kann, worum es geht oder wo die Prozessparteien unterschiedliche Ansichten haben.
Wenn neue Tatsachen und Beweismittel auftauchen, können Sie diese bis zur Urteilsberatung noch nachliefern, und das Gericht muss sie berücksichtigen.
Einen Anwalt brauchen Sie beim vereinfachten Verfahren nicht unbedingt. Vor dem Gang ans Gericht empfiehlt es sich aber, den Fall mit einer spezialisierten Auskunftsstelle zu besprechen. Dies kann eine Gewerkschaft, das örtlich zuständige Gericht oder das Beobachter-Beratungszentrum sein.