Kündigung des Arbeitsvertrags
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideIn diesen Fällen war die Kündigung nicht missbräuchlich
Arbeitnehmende, die sich nicht korrekt verhalten, dürfen deswegen gekündigt werden. Solche Kündigungen sind nicht missbräuchlich.
BGE 121 III 60: Eine unwahre Kündigungsbegründung ist noch kein Beweis für das Vorliegen einer missbräuchlichen Kündigung.