Lohn
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zum Thema Lohnrückstand
Zahlt der Arbeitgeber nicht, darf die Arbeit niedergelegt werden. Das gilt allerdings nicht, wenn nur die Grati ausstehend ist.
BGE 120 II 209: Arbeitnehmer haben das Recht, mit der Arbeit auszusetzen, solange der Arbeitgeber mit fälligen Lohnzahlungen im Rückstand ist.