Lohn
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zur Lohngleichheit
Wann liegt Lohndiskriminierung vor? Die Gerichte haben diverse Kriterien erarbeitet.
BGE 124 II 409: Ein Lohnunterschied zwischen einem typisch weiblichen und einem geschlechtsmässig neutral identifizierten Beruf kann eine Diskriminierung darstellen. Diskriminierung liegt also nicht nur dann vor, wenn typisch weibliche gegenüber typisch männlichen Berufen benachteiligt sind.