Lohn
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zur Lohnzahlung
Der Lohn wird Ende jedes Monats fällig.
BGE 4A_192/2008 vom 9.10.2008: Der Lohn für die während eines Kalendermonats geleistete Arbeit muss zwingend bis zum letzten Tag dieses Monats ausbezahlt werden. Es kann nicht gültig vereinbart werden, dass der Lohn erst am 15. des Folgemonats ausbezahlt wird.