Wird der Lohn nicht pünktlich bezahlt, sollten Sie nicht lange zuwarten. Mahnen Sie schriftlich und setzen Sie eine kurze Frist. Ist der Arbeitgeber vorerst nicht in der Lage zu zahlen, verlangen Sie, dass er für den aktuellen und zukünftigen Lohn Sicherheit leistet (Bankgarantie, Wertschriftendepot). Sie selbst haben das Recht, solange mit der Arbeit auszusetzen, wie der Arbeitgeber mit fälligen Lohnzahlungen im Rückstand ist. Bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers dürfen Sie das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen. Beides müssen Sie vorher schriftlich ankündigen. Beachten Sie dazu das Merkblatt: Wenn der Lohn ausbleibt.