Hier finden Sie weitere Infos zur Lohngleichheit:

Ein Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) berechnet den Durchschnittslohn für Männer und Frauen in allen Branchen und zeigt auf, wo Frauen zu wenig verdienen. Ausserdem finden Sie unter diesem Link Anleitungen, um Lohnungleichheit zu erkennen und sich dagegen zu wehren: www.sgb.ch
Infos des Eidg. Gleichstellungsbüros zur Lohngleichheit von Frau und Mann: Plattform Lohngleichheit
Plattform für Lohngleichheit von Travail.Suisse und seinen Mitgliedsverbänden: www.respect8-3.ch
Für Streitigkeiten, die aufgrund von Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes entstehen, haben die Kantone Schlichtungsstellen eingerichtet. Diese beraten die Parteien und versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Das Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Sie können auch direkt ans Gericht gelangen. Für die Anrufung der Schlichtungsstelle gelten die gleichen Fristen wie für die gerichtliche Klage. Bringt das Schlichtungsverfahren nicht den gewünschten Erfolg, ist innert dreier Monate nach dessen Abschluss gerichtliche Klage einzureichen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos: Liste der Schlichtungsstellen
Mit einem Selbsttest können Unternehmen prüfen, wie es in ihrem Betrieb um die Lohngleichheit bestellt ist: www.logib.admin.ch