Die Provision ist ein Leistungslohn. Der Arbeitnehmer wird bezahlt nach Massgabe der durch ihn abgeschlossenen oder vermittelten Geschäfte. In der Regel wird die Provision in Prozent des erzielten Verkaufspreises berechnet (fakturierter Nettopreis ohne Rabatte). Eine Entlöhnung ausschliesslich auf Provisionsbasis (ohne Fixum) ist zulässig. Sie muss dann aber ein angemessenes Entgelt für die geleistete Arbeit ergeben (siehe Gerichtsentscheide).