Lohn
Rechtsratgeber
GrundlageTrinkgeld
Trinkgelder sind in der Schweiz grundsätzlich freiwillig. Sie gehören den Arbeitnehmern und dürfen vom Arbeitgeber nicht eingezogen werden.
Trinkgelder sind kleinere Geldbeträge, die Kunden für gute Dienstleistungen (zum Beispiel in der Gastronomie oder im Coiffeur- oder Taxigewerbe) zusätzlich zum geschuldeten Preis bezahlen. In der Schweiz sind Trinkgelder bereits seit längerer Zeit in den Preisen inbegriffen. Zusätzliche Zahlungen, sogenannte «Overtips», sind hierzulande somit grundsätzlich freiwillig.