Geht die Initiative zur beruflichen Aus- oder Fortbildung vom Arbeitnehmer aus, weil dieser beruflich weiterkommen will, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Tut er es trotzdem, kann er vom Arbeitnehmer eine Gegenleistung verlangen. Meist muss sich der Angestellte verpflichten, nach Abschluss der Ausbildung eine gewisse Zeit im Betrieb zu verbleiben oder aber die Ausbildungskosten zurückzuerstatten. Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten: