BGE 4A_395/2010 vom 25.10.2010: Einer Aussendienstmitarbeiterin wurde kurz nach dem Mutterschaftsurlaub gekündigt. Diese erachtete die Kündigung als diskriminierend, da sie nur erfolgt sei, weil sie einen berechtigten Anspruch auf eine bessere Arbeitsorganisation während der Stillzeit gestellt habe. Das Bundesgericht sah dies anders. Der Arbeitgeber hatte eine umfassende Umstrukturierung vorgenommen, die unter anderem eine 20-prozentige Reduktion des Aussendienstpersonals mit sich brachte. Die Mitarbeiterin sei ausserdem sehr lange arbeitsunfähig gewesen (auch vor und nach der Schwangerschaft) und habe dadurch insbesondere die Einführung des neuen Systems verpasst. Der Arbeitgeber habe daher genügend objektive Gründe gehabt, sich von der Mitarbeiterin zu trennen.