Kommt das Kind tot zur Welt, fällt der Mutterschaftsurlaub nicht einfach dahin: Die Mutterschaftsentschädigung ist grundsätzlich auch bei einer Totgeburt geschuldet, sofern die Schwangerschaft mehr als 23 Wochen gedauert hat. Ausserdem muss die Frau nicht gleich wieder zur Arbeit: Der Mutterschaftsurlaub dauert ebenfalls 14 Wochen. Das Gleiche gilt für den Fall einer Fehlgeburt.