Kommt ein Kind tot zur Welt, fällt der Mutterschaftsurlaub nicht einfach dahin: Die Mutterschaftsentschädigung ist auch bei einer Totgeburt in vollem Umfang geschuldet, sofern die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Das heisst, die Mutter muss mindestens in der 24. Schwangerschaftswoche gewesen sein. Die Dauer der Schwangerschaft ist mittels ärztlicher Bestätigung zu belegen.