Mutterschaft im Arbeitsverhältnis
Rechtsratgeber
GrundlageSchwanger: Bis wann muss ich arbeiten?
Frauen dürfen acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden, auf Wunsch können sie bis 16 Wochen nach der Geburt zu Hause bleiben.
Das Arbeitsgesetz legt fest, dass Arbeitnehmerinnen unmittelbar nach der Niederkunft während acht Wochen nicht beschäftigt werden dürfen. Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot gibt es nicht. Falls Sie es wünschen, haben Sie das Recht, sogar bis sechzehn Wochen nach der Geburt zu Hause zu bleiben. Von Gesetzes bezahlt sind allerdings nur 14 Wochen (Mutterschaftsentschädigung).