Das Gegenstück zur Treuepflicht des Arbeitnehmers ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. In verschiedenen Gesetzen gibt es Bestimmungen, die den Arbeitgeber verpflichten, die Persönlichkeit und die Gesundheit der Angestellten zu schützen. Zu diesem Zweck hat er von Gesetzes wegen alle "Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind". Im Wesentlichen hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten - abgesehen von der Lohnzahlung - folgende Pflichten: