Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Rechtsratgeber
GrundlageWeisungsrecht des Arbeitgebers
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Angestellten ein Weisungsrecht, was Ausführung der Arbeit und Verhalten betrifft. Dieses ist allerdings nicht unbegrenzt.
Arbeitgeber haben das Recht, ihren Angestellten Weisungen zu erteilen über die Ausführung der Arbeit und das Verhalten im Betrieb. Die Arbeitnehmenden müssen die Weisungen befolgen, solange diese nicht unsinnig oder schikanös sind. Die Weisungen können in einer Betriebsordnung verankert sein oder von Fall zu Fall individuell erteilt werden und z.B. folgende Dinge betreffen: