Arbeitgeber haben das Recht, ihren Angestellten Weisungen zu erteilen über die Ausführung der Arbeit und das Verhalten im Betrieb. Die Arbeitnehmenden müssen die Weisungen befolgen, solange diese nicht unsinnig oder schikanös sind. Die Weisungen können in einer Betriebsordnung verankert sein oder von Fall zu Fall individuell erteilt werden und z.B. folgende Dinge betreffen: