Während der Kündigungsfrist
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zum Ferienbezug während der Kündigungsfrist
Darf man seine offenen Ferienansprüche während der Kündigungsfrist noch beziehen? Oder muss man das sogar? Häufig wird diese Frage vom Richter entschieden.
BGE 128 III 271: Freigestellte Mitarbeiter müssen in der Regel ihre Ferien beziehen. Nur wenn dies nicht möglich oder zumutbar ist, ist eine Auszahlung erlaubt.