Darf man während der Arbeitszeit auf Stellensuche gehen? Unter Umständen ja: Sobald das Arbeitsverhältnis gekündigt ist, haben Arbeitnehmende von Gesetzes wegen Anspruch auf freie Zeit zur Stellensuche. Gemeint ist Zeit für Vorstellungsgespräche. Wer gekündigt hat, spielt keine Rolle. Man muss dem Arbeitgeber auch nicht mitteilen, wo man sich bewirbt.