Häufig werden Stellensuchende von potentiellen Arbeitgebern zum Probearbeiten aufgefordert. Regelmässig stellt sich dann die Frage, ob diese Tage bezahlt werden müssen. Grundsätzlich gilt: Wurde nicht ausdrücklich vereinbart, dass die Probetage unbezahlt sind und hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin tatsächlich mitgearbeitet und nicht nur zugeschaut, sind die Schnuppertage zu bezahlen. Wurde für die Probetage keine spezielle Entschädigung vereinbart, ist der Lohn geschuldet, der für den Fall einer definitiven Anstellung vorgesehen war.