Vorstellungsgespräch und Vertragsverhandlungen
Rechtsratgeber
GrundlageVorstellungskosten
Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Spesenersatz.
Stellenbewerbungen können rasch ins Geld gehen, vor allem, wenn man sich auswärts vorstellen muss. Ob der potentielle neue Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihre Auslagen für Reise, Verpflegung und eventuell Übernachtung zu ersetzen, wenn er Sie zum Gespräch aufgefordert hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach heutiger Auffassung ist dies nur der Fall, wenn es vorgängig zwischen Arbeitgeber und Bewerberin so vereinbart wurde. Macht man Ihnen keine entsprechende Zusicherung, müssen Sie die Kosten selber tragen.