Vor der Ehe
Rechtsratgeber
GrundlageGütergemeinschaft
Bei der Gütergemeinschaft existieren drei Gütermassen: Je das Eigengut der einzelnen Eheleute und das Gemeingut beider.
Bei der Gütergemeinschaft gilt nur als Eigengut, was dem Ehegatten bzw. der Ehegattin zum persönlichen Gebrauch dient sowie Genugtuungsansprüche. Das gesamte restliche Vermögen gilt als Gesamtgut.