Vor der Ehe
Rechtsratgeber
GrundlageErrungenschaftsbeteiligung
Der ordentliche Güterstand der Eheleute ist die Errungenschaftsbeteiligung. Ohne Ehevertrag gilt automatisch dieser Güterstand.
Der ordentliche Güterstand von Verheirateten heisst Errungenschaftsbeteiligung. Er gilt automatisch ab der Heirat, ausser die Eheleute vereinbaren in einem Ehevertrag die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft. Während der Ehe hat die Errungenschaftsbeteiligung die gleichen Auswirkungen wie die Gütertrennung. Beide Eheleute nutzen und verwalten das eigene Vermögen selbständig.