Der ordentliche Güterstand von Verheirateten heisst Errungenschaftsbeteiligung. Er gilt automatisch ab der Heirat, ausser die Eheleute vereinbaren in einem Ehevertrag die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft. Während der Ehe hat die Errungenschaftsbeteiligung die gleichen Auswirkungen wie die Gütertrennung. Beide Eheleute nutzen und verwalten das eigene Vermögen selbständig.