Die Zeit, da eine verheiratete Person nicht wusste, was der Ehemann oder die Ehefrau verdient, sollte vom Gesetz her vorbei sein. Eheleute sind sich nämlich gegenseitig auskunftspflichtig über ihr Einkommen, ihr Vermögen und ihre Schulden. Wer mündlichen Angaben nicht traut, darf auch Einsicht in Belege verlangen.