Während der Ehe
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Beistandspflicht des Stiefelternteils
Eheleute sind verpflichtet, sich gegenseitig bei der Erfüllung der Unterhaltspflicht gegenüber nicht gemeinsamen Kindern zu unterstützen.
BGE 120 II 285: Die Beistandpflicht des Stiefelternteils ist subsidiär, die Unterhaltspflicht der leiblichen Eltern geht vor. Der Stiefelternteil muss seinem Partner aber helfen, einen allfälligen Unterschied zwischen einem ungenügenden Unterhaltsbeitrag und dem Bedarf des Kindes auszugleichen.