Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass nach der Heirat alles beiden Eheleuten gemeinsam gehört. Nur wenn ein Ehepaar in einem Ehevertrag den Güterstand der Gütergemeinschaft bestimmt hat, gehört das sogenannte Gesamtgut beiden. Haben Verheiratete keine Gütergemeinschaft vereinbart, bleibt jede Seite alleinige Eigentümerin ihres Vermögens. Dies gilt sowohl für das Vermögen, das in die Ehe mitgebracht wurde, als auch für das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde. Im Streitfall muss man aber das behauptete alleinige Eigentum beweisen können. Ist dies nicht möglich, wird Miteigentum angenommen, also gemeinsames Eigentum.