Ein Ehepaar muss gemeinsam für den Unterhalt der Familie sorgen. Jede Person muss entsprechend ihren Kräften einen Beitrag an den Unterhalt leisten, sei es durch Geldzahlungen, Führung des Haushalt, Betreuung der Kinder oder auch durch Mithilfe im Beruf und Gewerbe des Partners bzw. der Partnerin. Wer welchen Beitrag leistet, müssen die Eheleute zusammen vereinbaren.