Im Eherecht gelten für Verheiratete die gleichen Rechte und Pflichten. Das Gesetz verpflichtet beide, das Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen. Ehepaare schulden sich gegenseitig Treue und Beistand. Diese Pflichten lassen sich allerdings nur freiwillig erfüllen. Verhält sich eine Seite treuwidrig oder rücksichtslos, kann das Gericht sie zwar an ihre Pflichten erinnern. Sanktionen wie eine Busse gibt es aber nicht. Das Eherecht überlässt die Rollen- und Aufgabenverteilung in erster Linie den Eheleuten.