Für Haushaltsschulden haften Eheleute solidarisch, solange sie zusammen leben. Zu den Haushaltsschulden zählen Ausgaben, die der Deckung der alltäglichen Bedürfnisse der Familie dienen. Dazu gehören zum Beispiel der Kauf von Lebensmitteln, der üblichen Kleidung oder kleinerer Einrichtungsgegenstände, das Begleichen von Rechnungen für Strom, Telefon, Krankenkasse oder ähnlichem.