Mit der Eintragung der Partnerschaft erreichen homosexuelle Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Das Gesetz enthält insbesondere Bestimmungen punkto Beistand und Rücksicht, Name, Unterhalt, Wohnung sowie die Vertretung der Gemeinschaft und die Auskunftspflicht über die Finanzen. Im Wesentlichen entsprechen diese Regeln denjenigen des Eherechts. Abweichungen gibt es zum Beispiel beim Vermögen und der Adoption.