Die Erbschaftsgeschäfte abwickeln
Rechtsratgeber
MustertextMustervollmacht für den Erbenvertreter
Mit dieser Vollmacht kann ein Miterbe oder eine Drittperson als Erbenvertreter bestellt werden.
Mit dieser Vollmacht kann ein Miterbe oder eine Drittperson als Erbenvertreter bestellt werden. Soll der Erbenvertreter alle Erben vertreten und somit umfassend handlungsfähig sein, müssen alle Erben die Vollmacht unterzeichnen.