Die meisten Menschen hinterlassen keine erbrechtlichen Anordnungen. Dabei gehen die vererbten Summen in die Milliarden. Mit einem Testament, Ehe- oder Erbvertrag lassen sich innert gewissen Schranken eigene Regeln aufstellen.
Wer mit einem Todesfall in der Familie konfrontiert ist, muss sich rasch entscheiden, ob er das Erbe annehmen oder ausschlagen will. In den meisten Kantonen muss sich die Erbengemeinschaft selber um die Verwaltung und die Teilung des Nachlasses kümmern.