BGE 150 III 1: Ein Testament ohne Unterschrift ist ungültig, die blosse Namensangabe am Anfang des Dokuments und auf dem Umschlag reichen nicht aus. Die Erblasserin hatte ihr eigenhändiges Testament nicht unterschrieben, aber in der Einleitung ihren Namen geschrieben und das Testament in einem Umschlag mit der Aufschrift «Testament [Vor- und Nachname]» hinterlegt.