Erbrechtliche Vorkehrungen zu Lebzeiten
Rechtsratgeber
GrundlageDen Ehegatten erbrechtlich begünstigen
Wenn Eheleute möchten, dass ihre gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod beider Eltern erben, können sie deren Pflichtteil mit einem Ehevertrag und/oder Testament ganz oder zumindest teilweise übergehen.
Wenn Eheleute möchten, dass ihre gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod beider Eltern erben, können sie deren Pflichtteil mit einem Ehevertrag und/oder Testament ganz oder zumindest teilweise übergehen.