Als digitalen Nachlass bezeichnet man alle Daten und Profile, die jemand nach seinem Tod auf einem Computer, Speichermedium oder im Internet hinterlässt. Darunter fallen zum Beispiel digitale Dokumente, Fotos und Videos, aber auch Posts, Social Media Profile und Konten bei Online-Diensten. Rechtlich ist dazu bisher kaum etwas geregelt und die allgemeinen erbrechtlichen Regelungen lassen sich oft nur ungenügend auf die digitale Welt übertragen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anbieter oft internationale Firmen sind, wodurch ausländisches Recht massgebend ist.