In der Schweiz entscheidet jeder Kanton selber, wie auf seinem Gebiet die öffentliche Beurkundungen hergestellt wird. Je nach Kanton sind dafür freiberufliche Notare, ein Amtsnotariat oder eine Mischform aus beidem zuständig. Das Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis der Universität Bern hat auf seiner Webseite eine Zusammenstellung aller kantonaler Regelungen für die öffentliche Beurkundung sowie weiterführende Links bereitgestellt.