Erbrechtliche Vorkehrungen zu Lebzeiten
Rechtsratgeber
Beobachter-ArtikelVor- und Nacherben einsetzen: Können wir das Erbe staffeln?
Frage: Wir sind verheiratet, keine Kinder, keine Eltern mehr. Wir möchten uns je als Alleinerben einsetzen. Ein Teil des Erbes soll aber nach dem Tod des zweiten Gatten an die Familie des ersten fallen. Geht das?