Eltern werden
Rechtsratgeber
GrundlageAuf Feststellung der Vaterschaft klagen (Vaterschaftsklage)
Die Mutter und das Kind können gegen den mutmasslichen Vater auf Feststellung seiner Vaterschaft klagen.
Erfolgt keine Anerkennung des nichtehelichen Kindes, können sowohl die Mutter wie auch das Kind gegen den mutmasslichen Vater eine Vaterschaftsklage beim zuständigen Gericht einreichen. Auch ein allenfalls von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestellter Beistand kann für das urteilsunfähige Kind klagen. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens kann der mutmassliche Vater zu einer Speichel- oder Blutprobe verknurrt werden, um seine Vaterschaft zu klären. Lesen Sie dazu auch den Beobachter-Artikel «Vaterschaftstest: Kann Mann den verweigern?».