In der Regel sind die biologische Mutter, der biologische Vater eines Kindes auch dessen rechtliche Mutter, dessen rechtlicher Vater. Mutter - auch rechtlich - wird eine Frau kraft Geburt. Als rechtlicher Vater gilt bei verheirateten Eltern der Ehemann. Sind die Eltern nicht verheiratet, wird ein Mann erst zum rechtlichen Vater, wenn er das Kind anerkannt oder das Gericht die Vaterschaft festgestellt hat. Nicht leibliche Eltern können durch Adoption rechtlich zu Vater und Mutter werden.