BGE 5A_492/2016 vom 5. August 2016. Körperlicher Zwang zur Abgabe einer DNA-Probe ist zulässig. Ein mutmasslicher Vater weigerte sich, eine DNA-Probe abzugeben, damit die Vaterschaft gerichtlich geklärt werden konnte. Laut Bundesgericht ist es zulässig, den Mann zu zwingen, einen Wangenabstrich für die DNA-Analyse zu dulden - notfalls unter körperlichem Zwang. Lesen Sie dazu auch den Beobachter-Artikel «Vaterschaftstest: Kann Mann den verweigern?»