Bekommt eine nicht verheiratete Frau ein Kind, entsteht das Kindsverhältnis nur zu ihr automatisch, selbst wenn das Paar schon lange im Konkubinat zusammen lebt. Der Vater muss sein Kind zuerst anerkennen, damit er rechtlich als Vater gilt. Erst mit der Anerkennung entsteht mit andern Worten ein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis zwischen ihm und seinem Kind mit allen rechtlichen Folgen wie dem gegenseitigen Erb- und Kontaktrecht oder der Unterhaltspflicht des Vaters.