Eltern werden
Rechtsratgeber
GrundlageDie Anerkennung eines nichtehelichen Kindes beseitigen
Die Anerkennung eines nichtehelichen Kindes kann von jedermann, der ein Interesse hat, angefochten werden.
Die einmal erfolgte Anerkennung eines nichtehelichen Kindes kann vom Anerkennenden nicht widerrufen werden.