Mit der Adoption entsteht eine neue rechtliche Kind-Eltern-Beziehung zwischen nichtverwandten Personen. Für Adoptionen, die nach dem 1. April 1973 ausgesprochen worden sind, gilt: Alle bisherigen Rechte und Pflichten zur angestammten Familie gehen unter. Das Adoptivkind wird rechtlich einem leiblichen Kind des oder der Adoptierenden gleichgestellt. Ausführliche Informationen zum Thema «Adoption», insbesondere zu den Voraussetzungen und dem Vorgehen, finden Sie im Merkblatt. Lesen Sie im Übrigen auch den Beobachter-Artikel «Adoption: Wie ein Kind aus dem Ausland adoptieren?».